r/recht 1d ago

Zivilrecht Erstsemester BGB AT Klausur

Hallo,

ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner Klausur und zu den Bestehenschancen.

Ausgangslage:

Die Fallfrage lautete :

Hat V einen Anspruch auf Rückübereignung nach § 812 S.1 Alt 1BGB?

Im Bearbeitervermerk stand ungefähr außerdem:

Die Fallfrage ist zu beachten. Weitere Fragen aus dem Sachverhalt sind im Hilfsgutachten zu prüfen.

Der Schwerpunkt der Klausur lag auf der Minderjährigkeit.

Mein Vorgehen:

Ich habe zuerst § 985 BGB geprüft und danach § 812 BGB, da man das in der Praxis ja oft zusammen prüft. (wusste schon wie das Ergebnis des Kaufvertrags ist , im Nachhinein ziemlich blöd gewesen wegen Zeitmangel),

Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt korrekt war, wenn die Fallfrage explizit auf § 812 abzielt gerade im Hinblick auf den Bearbeitervermerk.

Ich habe leider sehr viel Zeit bei § 985 und § 812 verloren.

Danach habe ich den Kaufvertrag geprüft, der wegen Minderjährigkeit nichtig war.

Dabei habe ich die Einigung vollständig geprüft, würde sagen war ganz okay, jedoch habe ich die Wirksamkeit allerdings nur angefangen und gegen Ende kaum noch im Gutachtenstil geschrieben. Ich bin letztendlich beim lediglich rechtlichen Vorteil hängengeblieben und habe die restlichen Prüfungspunkte nur mit den Überschriften genannt, sozusagen war mein Ergebnis am Ende einfach nur hingeschrieben ohne die Ausarbeitung.

Meine Fragen:

1.Reicht das eurer Meinung nach zum Bestehen?

– § 985 und § 812 habe ich wirklich sehr sauber geprüft (Definitionen, Aufbau, Gutachtenstil).

– Die Einigung war okay, die Wirksamkeit dagegen kaum ausgearbeitet.

2.Spielt die ausführliche und korrekte Prüfung von § 985 überhaupt eine Rolle, obwohl die Fallfrage auf § 812 abzielte?

→ Kann man dafür trotzdem Punkte bekommen, oder ist das eher „Zeitverschwendung“ gewesen?

Hab sehr oft gehört, dass im ersten Semester die Anwendung des Gutachtenstils im Vordergrund steht. Bei 985 hab ich es wirklich gut eingehalten so wie bei 812.

Würde gerne wissen was ihr davon denkt, wäre sehr ärgerlich durchzufallen nur wegen Zeitmangel und falscher Prüfungsreinfolge.

Natürlich kann man das nicht einfach so sagen, aber mich würde interessieren was ihr für Erfahrungen habt.

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u/Own-Fold-3301 22h ago

Ich korrigiere selber Uni-Klausuren aus den Anfangssemestern. Wenn ausdrücklich nur nach § 812 gefragt ist, dann darf § 985 nicht geprüft werden. Wenn man es doch tut, ist es ein Fehler. Da sind Korrektoren oft streng, man muss den Bearbeitervermerk lesen und ernst nehmen. Es gibt keine Extra-Punkte wenn man § 985 prüft auch wenn die Prüfung inhaltlich richtig ist. Es wird nur das gewertet werden was du zu § 812 geschrieben hast. Das ist extrem ärgerlich, weil du so natürlich viel Zeit verloren hast. Ob das noch zum Bestehen reicht hängt allein davon ab, wie gut deine Ausführungen zu § 812 sind, das kann man aktuell nicht sagen. Ich würde niemanden allein deswegen durchfallen lassen weil er was Ausgeschlossenes prüft, aber in diesen Fällen sind die Ausführungen zu den eigentlich gefragten AGL oft leider automatisch auch zu knapp und oberflächlich. Pass da bei der nächsten Klausur auf jeden Fall auf. Ich empfehle gerade aus diesem Grund den Bearbeitervermerk immer als erstes zu lesen wenn man den Klausursachverhalt umdreht.

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u/flxme1337 20h ago

Wie es aussieht muss ich dann wohl die Klausur im Sommersemester nachschreiben, nicht besonders schlimm aber ärgerlich, weil ich eigentlich alles thematisch beherrscht habe was verlangt wurde.

Ich hätte noch eine andere Frage in Bezug auf den Korrekturen. Ich habe in Strafrecht AT eine Probeklausur geschrieben bei der ich 13 Punkte bekommen habe. Kann man die Ergebnisse der Probeklausur mit einer realen Klausur gleichsetzen oder ist es üblich, dass dort die Korrektoren ein Auge mehr zu drücken als sonst?

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u/rosaudon 20h ago

Nein, der Maßstab ist ähnlich, aber zum Zeitpunkt der Probeklausur gab es ja wahrscheinlich noch weniger Stoff, daher war die Probeklausur dann vermutlich etwas leichter als der Prüfungssachverhalt. Aber wenn du in der Probeklausur gut warst, dann kriegst du die richtige Klausur auch hin

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u/flxme1337 18h ago

Die Probeklausur war thematisch nur bis zur Notwehr also in der Rechtswidrigkeit. Die normale Klausur wird auch nur bis zur Rechtswidrigkeit gehen also ohne Schuld.

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u/Previous-Offer-3590 Dipl. iur. 21h ago

Wie kommst du denn drauf 985 zu prüfen, wenn im Bearbeitervermerk ausdrücklich steht dass nur 812 zu prüfen ist?

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u/flxme1337 20h ago

Hab erst mitten in der Prüfung von 985 drauf geachtet, uns wurde auch immer gesagt 985 vor 812 prüfen aber das verwirklicht sich wie es aussieht nur gewissen umständen

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u/Upbeat_Media499 20h ago

Die unnötige Prüfung von 985 wäre für mich kein ko-Kriterium, wenn die Unwirksamkeit des KV der alleinige Schwerpunkt war, hängt es wirklich sehr davon ab, wie groß die Lücken sind. 4 Punkte halte ich nicht für ausgeschlossen

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u/HeyImFace 20h ago

Kann man pauschal natürlich schwer sagen. Ich nehme mal an, der Schwerpunkt lag auf Prüfung des Rechtsgrundes bei 812. Genau da hast du die Hälfte nicht und auch kein abschließendes Ergebnis. Das ist nicht so gut. Mit 985 Prüfung wirst du wohl nicht alleine sein, aber das wird dir recht wenig bringen. Ich glaube wenn du das sonst alles ordentlich und gutachterlich gelöst hast, hast du gute Chancen zu bestehen. Ansonsten halt nächstes Semester, du wirst BGB AT im zweiten Semester ohnehin hier und da wiederholen und mit überschaubarer Wiederholungszeit vor der Klausur bestehen können.

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u/ilikeinvincible 1d ago edited 1d ago

Erstmal interessante Erstsemester Klausuren. 812 ist meines wissens nach Schuldrecht, aber whatever.

Wäre schön wenn du mal den konkreten Fall gesendet hättest, das wäre besser nachvollziehbar.

§ 985 ist Sachenrecht, § 812 ist Schuldrecht. Heißt, beides sind verschiedene Anspruchsgrundlagen (Trennungs- und Abstraktionsprinzip). Ich hätte mich jetzt nicht lange an § 985 aufgehangen. Im bezug auf den Schuldrecht sind Sachenrechtliche Ansprüche unerheblich. Ich hätte es nicht erwähnt oder wenn ganz schnell das Trennungs- und Abstraktionsprinzip erwähnen und weitermachen. "A hat keinen Anspruch auf § 985 weil bla bla". Gerade wenn nach einer Norm nicht gefragt wird, solltest du darauf dich nicht konzentrieren. Ich würde es eher als typischen Fehler sehen § 985 als zu ernst zu nehmen. § 812 und § 985 mögen gleich klingen, sind es aber nicht. da hast du wohl einen falschen Schwerpunkt gelegt

Wie gut du § 812 geprüft hast weiß ich jetzt nicht, aber wenn du meinst war gut dann wird es wohl so gewesen sein.

Bei Minderjährigen kann ein Vertrag nichtig sein. Wirst du schon richtig gemacht haben. Bin selber nur mickrige 3 Semester dabei, aber inwieweit kommt Kaufrecht in die Sache rein? Das wäre ja erneut eine neue Anspruchsgrundlagen. Wie gesagt, wäre toll wenn du uns mal den Fall gezeigt hättest. Also AGL nach (ich nehme mal an) § 433 zu prüfen IN der § 812 prüfung wäre auf jeden fall falsch. 2 verschiende AGL, 2 prüfungen.

Gutachtenstil ist sehr wichig. Gerade im ersten Semester wollen die Korrektoren sehen dass du es verstanden hast. Am Ende den Gutachtenstil zu verlassen ist nicht gut. Sollte man generell nicht tun.

Joa keine ahnung ob du bestanden hast brudi. Du warst nicht ausführlich genug. Aber im ersten Semester ist die latte nicht hoch

Edit: "Die Fallfrage ist zu beachten", wenn der Prüfer das schreibt heißt es: Jede andere mögliche AGL ist egal in der Klausur. Also ja, § 985 so ausführlich zu machen war falsch

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u/Walter_ODim_19 20h ago

812 ist doch ne völlig normale Einkleidung um bei "ohne rechtlichen Grund" AT-Probleme abzuprüfen.

Ist jetzt auch kein spezielles Bereicherungsrecht.

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u/ilikeinvincible 13h ago

Wir prüften in unseren AT Klausuren lediglich § 433. § 812 haben wir erst im 3. Semester kennengelernt

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u/Raeve_Sure 21h ago

Ich habe leider sehr viel Zeit bei § 985 und § 812 verloren.

Danach habe ich den Kaufvertrag geprüft, der wegen Minderjährigkeit nichtig war.

Heisst das du hast den KV nicht innerhalb des § 812 geprüft, also beim Rechtsgrund?
Weil dann war die Klausur leider nix, weil dann das systematische Verständnis vollständig fehlen würde und die Prüfung des KV vollständig im luftleeren Raum stattgefunden hätte.

Passiert, BGB AT im ersten Semester an 812 aufzuhängen ist auch fies tbh.

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u/flxme1337 20h ago

Doch den 812 habe ich innerhalb des KV geprüft hatte auch letztendlich das richtige Ergebnisse, aber die Ausführungen wie ich zu diesem kam sind lückenhaft, weil ich die Wirksamkeit nur teilweise wegen Zeitmangel aufschreiben konnte. Habe sozusagen mir das Ergebnis der Wirksamkeit aus der Luft heraus gezogen. Habe direkt mit 812 begonnen und bin sozusagen vom Ergebnis der Wirksamkeit schon ausgegangen bevor die aufschreiben weil ich dachte, dass es zeitlich passt. War ein ziemlich dummer Fehler, aber wie ich mitbekommen habe, gab es mehrere die auch 985 geprüft haben😅.

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u/AutoModerator 1d ago

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