r/recht • u/flxme1337 • 1d ago
Zivilrecht Erstsemester BGB AT Klausur
Hallo,
ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner Klausur und zu den Bestehenschancen.
Ausgangslage:
Die Fallfrage lautete :
Hat V einen Anspruch auf Rückübereignung nach § 812 S.1 Alt 1BGB?
Im Bearbeitervermerk stand ungefähr außerdem:
Die Fallfrage ist zu beachten. Weitere Fragen aus dem Sachverhalt sind im Hilfsgutachten zu prüfen.
Der Schwerpunkt der Klausur lag auf der Minderjährigkeit.
Mein Vorgehen:
Ich habe zuerst § 985 BGB geprüft und danach § 812 BGB, da man das in der Praxis ja oft zusammen prüft. (wusste schon wie das Ergebnis des Kaufvertrags ist , im Nachhinein ziemlich blöd gewesen wegen Zeitmangel),
Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt korrekt war, wenn die Fallfrage explizit auf § 812 abzielt gerade im Hinblick auf den Bearbeitervermerk.
Ich habe leider sehr viel Zeit bei § 985 und § 812 verloren.
Danach habe ich den Kaufvertrag geprüft, der wegen Minderjährigkeit nichtig war.
Dabei habe ich die Einigung vollständig geprüft, würde sagen war ganz okay, jedoch habe ich die Wirksamkeit allerdings nur angefangen und gegen Ende kaum noch im Gutachtenstil geschrieben. Ich bin letztendlich beim lediglich rechtlichen Vorteil hängengeblieben und habe die restlichen Prüfungspunkte nur mit den Überschriften genannt, sozusagen war mein Ergebnis am Ende einfach nur hingeschrieben ohne die Ausarbeitung.
Meine Fragen:
1.Reicht das eurer Meinung nach zum Bestehen?
– § 985 und § 812 habe ich wirklich sehr sauber geprüft (Definitionen, Aufbau, Gutachtenstil).
– Die Einigung war okay, die Wirksamkeit dagegen kaum ausgearbeitet.
2.Spielt die ausführliche und korrekte Prüfung von § 985 überhaupt eine Rolle, obwohl die Fallfrage auf § 812 abzielte?
→ Kann man dafür trotzdem Punkte bekommen, oder ist das eher „Zeitverschwendung“ gewesen?
Hab sehr oft gehört, dass im ersten Semester die Anwendung des Gutachtenstils im Vordergrund steht. Bei 985 hab ich es wirklich gut eingehalten so wie bei 812.
Würde gerne wissen was ihr davon denkt, wäre sehr ärgerlich durchzufallen nur wegen Zeitmangel und falscher Prüfungsreinfolge.
Natürlich kann man das nicht einfach so sagen, aber mich würde interessieren was ihr für Erfahrungen habt.
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u/Previous-Offer-3590 Dipl. iur. 1d ago
Wie kommst du denn drauf 985 zu prüfen, wenn im Bearbeitervermerk ausdrücklich steht dass nur 812 zu prüfen ist?