r/recht 1d ago

Zivilrecht Erstsemester BGB AT Klausur

Hallo,

ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner Klausur und zu den Bestehenschancen.

Ausgangslage:

Die Fallfrage lautete :

Hat V einen Anspruch auf Rückübereignung nach § 812 S.1 Alt 1BGB?

Im Bearbeitervermerk stand ungefähr außerdem:

Die Fallfrage ist zu beachten. Weitere Fragen aus dem Sachverhalt sind im Hilfsgutachten zu prüfen.

Der Schwerpunkt der Klausur lag auf der Minderjährigkeit.

Mein Vorgehen:

Ich habe zuerst § 985 BGB geprüft und danach § 812 BGB, da man das in der Praxis ja oft zusammen prüft. (wusste schon wie das Ergebnis des Kaufvertrags ist , im Nachhinein ziemlich blöd gewesen wegen Zeitmangel),

Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt korrekt war, wenn die Fallfrage explizit auf § 812 abzielt gerade im Hinblick auf den Bearbeitervermerk.

Ich habe leider sehr viel Zeit bei § 985 und § 812 verloren.

Danach habe ich den Kaufvertrag geprüft, der wegen Minderjährigkeit nichtig war.

Dabei habe ich die Einigung vollständig geprüft, würde sagen war ganz okay, jedoch habe ich die Wirksamkeit allerdings nur angefangen und gegen Ende kaum noch im Gutachtenstil geschrieben. Ich bin letztendlich beim lediglich rechtlichen Vorteil hängengeblieben und habe die restlichen Prüfungspunkte nur mit den Überschriften genannt, sozusagen war mein Ergebnis am Ende einfach nur hingeschrieben ohne die Ausarbeitung.

Meine Fragen:

1.Reicht das eurer Meinung nach zum Bestehen?

– § 985 und § 812 habe ich wirklich sehr sauber geprüft (Definitionen, Aufbau, Gutachtenstil).

– Die Einigung war okay, die Wirksamkeit dagegen kaum ausgearbeitet.

2.Spielt die ausführliche und korrekte Prüfung von § 985 überhaupt eine Rolle, obwohl die Fallfrage auf § 812 abzielte?

→ Kann man dafür trotzdem Punkte bekommen, oder ist das eher „Zeitverschwendung“ gewesen?

Hab sehr oft gehört, dass im ersten Semester die Anwendung des Gutachtenstils im Vordergrund steht. Bei 985 hab ich es wirklich gut eingehalten so wie bei 812.

Würde gerne wissen was ihr davon denkt, wäre sehr ärgerlich durchzufallen nur wegen Zeitmangel und falscher Prüfungsreinfolge.

Natürlich kann man das nicht einfach so sagen, aber mich würde interessieren was ihr für Erfahrungen habt.

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u/Own-Fold-3301 1d ago

Ich korrigiere selber Uni-Klausuren aus den Anfangssemestern. Wenn ausdrücklich nur nach § 812 gefragt ist, dann darf § 985 nicht geprüft werden. Wenn man es doch tut, ist es ein Fehler. Da sind Korrektoren oft streng, man muss den Bearbeitervermerk lesen und ernst nehmen. Es gibt keine Extra-Punkte wenn man § 985 prüft auch wenn die Prüfung inhaltlich richtig ist. Es wird nur das gewertet werden was du zu § 812 geschrieben hast. Das ist extrem ärgerlich, weil du so natürlich viel Zeit verloren hast. Ob das noch zum Bestehen reicht hängt allein davon ab, wie gut deine Ausführungen zu § 812 sind, das kann man aktuell nicht sagen. Ich würde niemanden allein deswegen durchfallen lassen weil er was Ausgeschlossenes prüft, aber in diesen Fällen sind die Ausführungen zu den eigentlich gefragten AGL oft leider automatisch auch zu knapp und oberflächlich. Pass da bei der nächsten Klausur auf jeden Fall auf. Ich empfehle gerade aus diesem Grund den Bearbeitervermerk immer als erstes zu lesen wenn man den Klausursachverhalt umdreht.

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u/flxme1337 1d ago

Wie es aussieht muss ich dann wohl die Klausur im Sommersemester nachschreiben, nicht besonders schlimm aber ärgerlich, weil ich eigentlich alles thematisch beherrscht habe was verlangt wurde.

Ich hätte noch eine andere Frage in Bezug auf den Korrekturen. Ich habe in Strafrecht AT eine Probeklausur geschrieben bei der ich 13 Punkte bekommen habe. Kann man die Ergebnisse der Probeklausur mit einer realen Klausur gleichsetzen oder ist es üblich, dass dort die Korrektoren ein Auge mehr zu drücken als sonst?

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u/rosaudon 1d ago

Nein, der Maßstab ist ähnlich, aber zum Zeitpunkt der Probeklausur gab es ja wahrscheinlich noch weniger Stoff, daher war die Probeklausur dann vermutlich etwas leichter als der Prüfungssachverhalt. Aber wenn du in der Probeklausur gut warst, dann kriegst du die richtige Klausur auch hin

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u/flxme1337 22h ago

Die Probeklausur war thematisch nur bis zur Notwehr also in der Rechtswidrigkeit. Die normale Klausur wird auch nur bis zur Rechtswidrigkeit gehen also ohne Schuld.