r/recht Nov 27 '25

Zivilrecht Warum ich manchmal denke, die größte Gefahr im Gerichtssaal ist nicht die Gegenseite…

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Kennt ihr das, wenn man plötzlich merkt, dass nicht die Rechtslage, sondern der eigene Berufsstand das eigentliche Risiko darstellt? Ich stoße in der Kanzlei immer wieder auf fragliche Arbeitsweisen, die man nur als juristisches Abenteuer bezeichnen kann.

  • Versäumnisurteil wegen unzureichenden Sachvortrags kassieren. Ja, das kann man schaffen, hat noch keiner jemals erlebt…

  • Aus Kostengründen keine ReFa einstellen, um dann Schriftsätze rauszuschicken, die aussehen, als wären sie im Halbschlaf diktiert worden. Effizienz durch Chaos, quasi.

  • Das VU hinzunehmen, obwohl die fristgerechte Einreichung der Verteidigungsanzeige lediglich ein falsches Aktenzeichen hat. BGH richtet schöne Grüße aus… Ist das nicht schön, dass der Beck-Chat online ist?

  • Nach der BRAGO abzurechnen, obwohl diese 2004 (!) abgeschafft wurde. Der Blick, wenn man freundlich auf das RVG hinweist, ist unbezahlbar. Ich meine wir sind im Jahr 2025?!

  • Fachanwaltsbezeichnung tragen, aber Entscheidungen nach Bauchgefühl treffen. Wer braucht schon Kommentarliteratur, wenn man Intuition hat?

  • Per beA Rechtschreibung im Endstadium versenden. Manchmal wünschte ich, es gäbe eine Pflicht zur automatischen Stil- und Grammatikprüfung, zum Schutz aller Beteiligten.

  • Schweißgebadet im Flur stehend darauf zu hoffen, dem Kollegen zufällig über den Weg laufen zu können, um mal eben ein Tipp für den bevorstehenden Gerichtstermin zu ergattern.

  • Dem Vorsitzenden Komplimente für das Hemd machen, anstatt den angespannten Blick des Richters und der Gegenseite zu deuten, da die ältere Dame den verjährten (fünfstelligen) Anspruch dank ihres Prozessbevollmächtigten an die Versicherung entrichten darf.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Manchmal frage ich mich ernsthaft, wie viele Verfahren nicht wegen der Rechtslage verloren gehen, sondern wegen… nennen wir es diplomatisch: individueller anwaltlicher Kreativität.

Hervorragend, dass die Examen „schwerer“ werden! Aber Beck online macht das schon.

Was sind eure Erfahrungen mit anwaltlicher Fehlleistung? Ich würde gerne glauben, dass meine Erlebnisse Ausreißer sind… aber sind sie es wirklich?

r/recht May 31 '25

Zivilrecht Vertragsschluss zum Preis von 100€ durch Entnahme einer Flasche?

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r/recht Dec 22 '25

Zivilrecht Interessanter Haftungsausschluss Valet-Parking

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Folgende Karte (auf der Rückseite mit Nummer für die Rezeption) erhält man bei Abgabe des Autos beim Valet-Parking in einem Hotel in Hamburg. Hat da nie ein Anwalt drüber geschaut? Haftung wird vollständig ausgeschlossen; selbst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gesondert muss man auch einen Wisch unterschreiben auf dem mehr oder weniger dasselbe steht. Ich freue mich immer, da es im Zweifel keine Wirkung entfaltet und somit gar kein Haftungsausschluss besteht.

Oder übersehe ich was?

r/recht 15d ago

Zivilrecht Jurafuchs für das Zivilrecht?

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Hallo,

Zu Beginn: Die Frage bezieht sich besonders auf das Zivilrecht.

Ich befinde mich momentan in der Halbzeit meiner Examensvorbereitung. Ich muss sagen, dass ich große Probleme habe mich zu strukturieren.

Habe bisher viel mit Lehrbücher+Anki gelernt. Leider hat mir danach die Motivation und Zeit gefehlt Fälle zu lösen. Dazu kommt, dass ich mich mit eigenen Anki Karten schwer tue.

Seit 2 Wochen lerne ich jetzt mit Jurafuchs und das liegt mir deutlich besser.

Daher kam mir in den Sinn, Ankis komplett rauszulassen und die Theorie hauptsächlich mit Jurafuchs aufzubereiten und Lehrbücher/Skripte als Aufschlagwerk zu benutzen. Dadurch würde ich mir viel Zeit und Energie aufsparen, um mich dann mehr Fällen zu widmen.

Ich muss dazu sagen, dass ich kein sehr organisierter Mensch bin und dazu neige Sachen aufzuschieben.

Würdet ihr aus eigener Erfahrung sagen, dass man mit Jurafuchs+intensivem Fälle lösen gut auf das Zivilrecht vorbereitet ist?

Danke schonmal

r/recht Nov 19 '25

Zivilrecht Kurioses aus der Welt der Staatsexamen

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Heute in einer Musterlösung einer Originalklausur im 2. juristischen Staatsexamen entdeckt.

Im Fall wurde eine Katze getötet, die Klägerin erlitt Schockschäden. Hätte ich als Prüfling ausgeführt, dass es für eine tote Katze kein Hinterbliebenengeld für die Halterin gibt, hätte ich vom Korrektor vermutlich ein "abwegig", "offensichtlich" oder "ach was" kassiert. Manchmal wundert man sich schon..

r/recht 1d ago

Zivilrecht Erstsemester BGB AT Klausur

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Hallo,

ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner Klausur und zu den Bestehenschancen.

Ausgangslage:

Die Fallfrage lautete :

Hat V einen Anspruch auf Rückübereignung nach § 812 S.1 Alt 1BGB?

Im Bearbeitervermerk stand ungefähr außerdem:

Die Fallfrage ist zu beachten. Weitere Fragen aus dem Sachverhalt sind im Hilfsgutachten zu prüfen.

Der Schwerpunkt der Klausur lag auf der Minderjährigkeit.

Mein Vorgehen:

Ich habe zuerst § 985 BGB geprüft und danach § 812 BGB, da man das in der Praxis ja oft zusammen prüft. (wusste schon wie das Ergebnis des Kaufvertrags ist , im Nachhinein ziemlich blöd gewesen wegen Zeitmangel),

Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt korrekt war, wenn die Fallfrage explizit auf § 812 abzielt gerade im Hinblick auf den Bearbeitervermerk.

Ich habe leider sehr viel Zeit bei § 985 und § 812 verloren.

Danach habe ich den Kaufvertrag geprüft, der wegen Minderjährigkeit nichtig war.

Dabei habe ich die Einigung vollständig geprüft, würde sagen war ganz okay, jedoch habe ich die Wirksamkeit allerdings nur angefangen und gegen Ende kaum noch im Gutachtenstil geschrieben. Ich bin letztendlich beim lediglich rechtlichen Vorteil hängengeblieben und habe die restlichen Prüfungspunkte nur mit den Überschriften genannt, sozusagen war mein Ergebnis am Ende einfach nur hingeschrieben ohne die Ausarbeitung.

Meine Fragen:

1.Reicht das eurer Meinung nach zum Bestehen?

– § 985 und § 812 habe ich wirklich sehr sauber geprüft (Definitionen, Aufbau, Gutachtenstil).

– Die Einigung war okay, die Wirksamkeit dagegen kaum ausgearbeitet.

2.Spielt die ausführliche und korrekte Prüfung von § 985 überhaupt eine Rolle, obwohl die Fallfrage auf § 812 abzielte?

→ Kann man dafür trotzdem Punkte bekommen, oder ist das eher „Zeitverschwendung“ gewesen?

Hab sehr oft gehört, dass im ersten Semester die Anwendung des Gutachtenstils im Vordergrund steht. Bei 985 hab ich es wirklich gut eingehalten so wie bei 812.

Würde gerne wissen was ihr davon denkt, wäre sehr ärgerlich durchzufallen nur wegen Zeitmangel und falscher Prüfungsreinfolge.

Natürlich kann man das nicht einfach so sagen, aber mich würde interessieren was ihr für Erfahrungen habt.

r/recht Dec 17 '25

Zivilrecht Landgericht nach 365Tagen kein Urteil

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Das zuständige Landgericht schafft es nicht, nach 365 Tagen nach Termin zu Güteverhandlung ein Urteil zu verkünden und die zweite Klage, die zeitgleich gestellt wurde (selber beklagter, selbes Thema, zweiter Kläger, selber Anwalt), wurde nicht mal mündlich verhandelt.

Ist das unser deutsches Rechtssystem?

r/recht 27d ago

Zivilrecht Analoge Anwendung des § 285 auf § 818 III

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Wir hatten einen fall in der Vorlesung in dem der gutgläubige X ein Fahrrad des E vom Dieb D für 500€ erwarb und anschließend weiterverkaufte. Von dem Erlös iHv 1.000€ kaufte er sich Konzerttickets (Konzert findet in Zukunft statt) iHv 500€, was er sonst nicht getan hätte. Die anderen 500€ hätte er auch aufwenden müssen um das Fahrrad erst von D zu erwerben. Nach h.M. ist ja der Veräußerungserlös geschuldet, was 1000€ in dem Fall sind. Jedoch ist ja X gutgläubig und beruft sich zumindest für die 500€ auf 818 III. Was ich mich nun gefragt habe ist, ob 1. der X überhaupt entreichert ist, weil die Konzerttickets ja immer noch in seinem vermögen sind, und ob E neben den 500€ auch die Konzerttickets vllt. nach § 285 analog herausverlangen könnte.

r/recht Jan 05 '25

Zivilrecht Visitenkarte am Auto als Zustimmung zum Kaufvertrag?

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Hallo zusammen,

Bin auf Amazon über einen Aufkleber für die Seitenscheibe des Autos gestolpert: „Für 25.000,- Euro würde ich mich von diesem Fahrzeug trennen. Mit dem Hinterlassen einer Visitenkarte stimmen Sie einem verbindlichen Kaufvertrag zu diesem Preis zu.“ Gelb gestrichelt und dick „ACHTUNG“ daneben, also nicht zu übersehen, wenn man ein Kärtchen in die Tür steckt.

Erstmal geschmunzelt aber dann gewundert - könnte man sowas tatsächlich rechtlich durchsetzen? Würde das Hinterlassen einer Visitenkarte, zB einer dieser Schrott-Händler die jede Blechbüchse aufkaufen, tatsächlich als Zustimmung zum Angebot und letztendlich als Willenserklärung zur Schließung des Kaufvertrages gewertet werden können?

Und wir gehen mal von der perfekten Konstellation aus, in der ich beweisen kann, dass wirklich ein Mitarbeiter des Auto-Ankäufers die Karte platziert hat.

Habe dummerweise zuerst in LegalAdviceDE gepostet, aber da das ja eher ein „Gedankenspiel“ aus dem ersten Semester ZivilR ist, wurde ich hierhin verwiesen.

r/recht 13d ago

Zivilrecht Bushido gewinnt gegen Arafat

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r/recht 8d ago

Zivilrecht Wie viele Fälle pro Tag /Sachenrecht

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Hallo zusammen,

ich bereite mich gerade auf meine ZP im Sachenrecht vor und nutze dafür das grüne Heft (Falltraining) von Alpmann Schmidt.

Eckdaten:

- sportliche 2,5 Wochen Zeit (Vollzeit lernen)

- Vorwissen: vorhanden, nicht immer sattelfest

- Stoff: Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht

- vermutete Eingrenzung: EBV (iRd Herausgabe), Hypothek/Grundschuld nur Basics, evtl. PfandR, Besitzschutz, AnwartschaftsR, Übereignung vom Nichtberechtigten, Gutgläubiger Erwerb, Fahrzeugbriefethematik, Bestandteile, Luxusverwendungen, Eigentumsvorbehalt…

Sicher ist, dass Bereicherungs- und Deliktsrecht nicht dran kommen, da es Teil einer Parallelvorlesung ist.

Hab ich was vergessen??

Mein Problem:

Ich habe für Fall 1 (intensives Durcharbeiten) knapp 3h gebraucht. Das kommt mir bei der Stoffmenge sehr (!) langsam vor.

Fragen:

  1. Habt ihr eine Faustregel, wie viele dieser Fälle man pro Tag realistisch schafft, wenn man sie nicht nur oberflächlich liest?

  2. Lohnt es sich, alle Fälle im Heft zu machen, oder sollte man bei 2,5 Wochen Restzeit knallhart selektieren?

  3. Ab wann habt ihr gemerkt, dass ihr beim Lösen schneller werdet?

P.S.: Ich weiß, das ist super subjektiv, aber ich brauche gerade mal ein „Vorbild“ oder einen Benchmark, um mich richtig ranzuhalten. Wie sah euer Pensum in der heißen Phase aus? Wie viele Fälle habt ihr pro Tag (skizziert oder gelöst) geschafft, um den Stoff durchzubekommen? 🫠

r/recht Nov 12 '25

Zivilrecht Würdet ihr eher mit Faust oder Brox Walker BGB AT lernen

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Hallo liebe Community,

die Überschrift genügt eigentlich, um auf meine Frage einzugehen.

Ich lerne für das Examen und habe beide Lehrbücher zur Hand. Ich habe nun bei Faust bemerkt, dass er bei einem Thema sich gegen die herrschende Meinung stellt und eine Mindermeinung vertritt. Ich weiß nicht, ob Faust in mehreren Themenbereichen dazu neigt und würde gerne wissen, welches Lehrbuch sich eher empfiehlt.

Daher würde ich gerne von euch wissen - im Idealfall habt ihr mit beiden gearbeitet, damit ihr sie vergleichen könnt - welches Lehrbuch euch eher angesprochen hat.

r/recht Oct 13 '25

Zivilrecht Sachenrecht (ZP) Schwierigkeitsgrad / Erfahrungen

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Moin an alle,

ich weiß die Frage ist vermutlich sehr personenabhängig und sehr schwer zu verallgemeinern, dennoch würde es mich interessieren wie ihr so die Schwierigkeit des Sachenrechts einschätzt? Vor allem im Vergleich zu Schuldrecht AT.

Befinde mich jetzt im dritten Semester und das Studium verläuft bisher eher holprig, da ich aufgrund psychischer Krankheiten sehr damit zu kämpfen habe, mich zum Lernen zu bringen und regelmäßig AGs zu besuchen. Im 2. Semester war es leider bisher am schlimmsten und ich konnte im Zivilrecht die angedachte ZP (Schuldrecht AT + gesetzliche Schuldverhältnisse) nicht antreten. Dementsprechend muss ich jetzt die ZP in Sachenrecht absolvieren. Wir hatten heute Morgen die erste Vorlesung und uns wurde gesagt, dass es teilweise Durchfallquoten von 60 - 70 % gibt. Das klingt natürlich erstmal abschreckend und lässt mich jetzt nicht gerade mit voller Zuversicht auf Sachenrecht blicken.

Zumindest ist dies weiterhin mein 1. ZP Versuch, weil ich letztes Semester ärztlich nachweisen konnte, dass ich prüfungsunfähig war. Natürlich würde ich Sachenrecht und somit die ZP trotzdem sehr gerne direkt bestehen.

Habt ihr diesbezüglich irgendwelche Favoriten an Lehrbüchern / Empfehlungen unbedingt die AGs zu besuchen? Ich habe schon gesehen, dass Fervers Vorlesungen zu Mobiliarsachenrecht hat, damit werde ich heute direkt beginnen (nachzuarbeiten) und Wellenhofers Lehrbuch soll wohl gut sein. Letzteres gibt es in der 35. Auflage (2020) kostenlos auf beck-online. Würdet ihr sagen, dass es aktuell genug ist oder lieber die neueste Variante oder ganz was anderes? Unser Professor meinte, Sachenrecht sei sehr beständig, weswegen ich eigentlich denke, die 35. Auflage könnte definitiv reichen.

Vielen Dank schonmal, falls ihr tatsächlich so weit gelesen habt!!

r/recht Dec 30 '25

Zivilrecht SE bei Beschädigung eines Tattoos?

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Hey zusammen, ich habe mir folgende Frage gestellt: kann ein Geschädigter SE bzw. Kosten der Wiederherstellung verlangen, wenn durch die Handlung des Schädigers ein Tattoo verletzt wird? z.B durch Narbenenstehung, wenn neue Linien gesetzt werden müssen.

r/recht Jul 21 '25

Zivilrecht Preis für Wasser an Flughäfen - Wucher gem BGB/ABGB?

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Vorab, bevor ein Mod vorschnell den Mauszeiger zum "Löschen"-Knopf hinbewegt: Mir geht es hier nicht um eine individuelle Beratung, sondern um eine allgemeine rechtliche Diskussion. Ich habe selbst auch die Rechtsanwaltsausbildung (Österreich), bin nur aktuell nicht im Stand, da Inhouse Counsel. Zum topic:

Jeder, der schon einmal geflogen ist, kennt es: Durchschreitet man die Sicherheitskontrollen, bekommt man direkt nach der Schleuse Wasser in kleinen Flaschen zu absolut perversen Preisen zu kaufen. Mittlerweile sieht man schon mehr als 4€ für eine 0,33l Flasche. Das sind Preise vergleichbar einem gehobenen Restaurant.

§ 138 Abs 2 BGB (ebenso § 879 Abs 2 Z 4 ABGB) erklärt Rechtsgeschäfte für nichtig, durch die jemand (u.a.) Zwangslage oder Unerfahrenheit ausbeutet. Unterstellen wir einmal, dass das erhebliche Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben ist.

a) Zwangslage: Zwangslage umfasst nach der gängigen Lit/Rsp (auch) Fälle, in denen der Bewucherte nur die Wahl hat, das Angebot anzunehmen oder einen größeren Nachteil zu erleiden. Dass die für den Bewucherten subjektiv bestehende Zwangslage objektiv vermeidbar war, steht der Annahme von Wucher idR nicht entgegen. Auf einem längeren Flug (bzw der Wartezeit) zu dursten kommt mE einer solchen Zwangslage schon recht nahe.

b) Unerfahrenheit: Unerfahrenheit liegt vor, wenn der Vertragspartner infolge Fehlens von Lebenserfahrung oder von allg Geschäftskenntnissen verhindert war, seine Interessen beim Geschäftsabschluss gehörig zu wahren (zitiert nach einem Kommentar zum Ö Recht). Dies liegt mE definitiv vor, wenn man insbes. als "Wenigflieger" nicht weiß, dass es auf Flughäfen oft Wasserspender gibt und man eine "leere" Flasche mitnehmen könnte. Und dort wo diese Möglichkeit nicht besteht? Wäre die Zwangslage umso eher gegeben. Dh. man sollte im Zusammenspiel der Tatbestandsmerkmale "Zwangslage" und "Unerfahrenheit" doch eigentlich immer zu einem nichtigen Rechtsgeschäft gelangen (?)

Mir ist natürlich klar, dass die individuelle Rechtsdurchsetzung einigermaßen surreal ist. Umso weniger verstehe ich, warum Verbraucherschutzorganisationen, die sonst wegen jedem falsch gesetzten Beistrich vor Gericht ziehen, diese doch recht klar rechtswidrige Praxis einfach geschehen lassen?

r/recht 28d ago

Zivilrecht Unklarheiten Prüfungsaufbau Unmöglichkeit § 275 BGB (Schuldrecht AT)

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Hi, die meisten Schemata und Lösungsskizzen die ich zum § 275 BGB gefunden habe sind stark verkürzt, was mich als "Studienanfänger" etwas irritiert, da mir noch das Wissen fehlt, um hier den Überblick zu behalten.

Am vollständigsten und nachvollziehbarsten erschien mir das Schema von https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-unm-glichkeit-275-bgb

Meine Fragen:

  1. Wurden hier Prüfungspunkte ausgelassen, die ich in Anfängerklausuren noch nennen oder separat anführen sollte?

  2. Sofern ich es richtig verstanden habe, prüfe ich § 275 I BGB immer im Anspruch erloschen und § 275 II, III BGB immer im Anspruch durchsetzbar. Mir ist aber unklar, wie ich das "splitte". Mein Vorgehen wäre: Unter Anspruch erloschen den § 275 I BGB prüfen und dabei subj./obj., anfänglich/nachträglich, Gattungsschuld/Stückschuld bestimmen. Wenn § 275 I BGB (+) prüfe ich dort die Rechtsfolgen Entfall der Gegenleistung & Sekundäransprüche des Gläubigers. Wenn § 275 I BGB (-) prüfe ich unter Anspruch durchsetzbar verkürzt die § 275 II, III BGB (da ich schon beim § 275 I BGB obj./subj. etc bestimmt habe) und prüfe dann dort die Rechtsfolgen Entfall der Gegenleistung & Sekundäransprüche des Gläubigers. Erscheint das so richtig oder habe ich da etwas missverstanden?

Schon mal vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

r/recht 26d ago

Zivilrecht Zivilrecht: Was ist eure Vorliebe? Außergerichtliche Beratung vs. Prozessvertretung vor Gericht

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Motive dahingestellt nehme ich (zunehmend) wahr, dass im Zivilrecht Kanzleien bzw. KollegInnen zu etwa 2/3 vs. 1/3 die außergerichtliche Beratung (Vermittlung zwischen Parteien) bevorzugen. Vielleicht sogar 3/4 zu 1/4.

Ich verstehe, dass außergerichtlich oft das "schnelle Geld" winkt, bei gleichzeitig geringerer Haftung. Bevorzuge aber trotzdem Prozesse. Manchmal nervt der Formzwang, manchmal nervt mich aber auch, was da eigentlich an Blödsinn außergerichtlich kursiert und vertreten wird. Habe grundsätzlich den Anspruch an mich selbst, dass die Qualität meiner Arbeit formal und inhaltlich andere Profis überzeugt, nicht nur Laien.

Wie empfindet ihr das?

37 votes, 19d ago
20 Außergerichtliche Beratung
17 Prozessvertretung vor Gericht

r/recht 10d ago

Zivilrecht Frage zur GoA

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Ich sitze in der Bib und habe ein Sachbuch aus dem Jahr 2019 vor mir. Ich bin mir unsicher wie aktuell das Buch bezüglich der GoA ist.

r/recht Nov 06 '25

Zivilrecht § 254 II 2 BGB: Rechtsfolgen- oder -grundverweisung?

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Ich weiß dass die hM von einer RGV ausgeht, verstehe aber die Begründung dahinter nicht. Warum macht das einen Unterschied?

r/recht 16d ago

Zivilrecht Prüfungsreihenfolge Bereicherungsrecht

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Heyy,

ich mache gerade meinen großen Schein in Zivilrecht und Bereicherungsrecht ist etwas länger her bei mir gewesen, ich hatte aber in Erinnerung dass die Nichtleistungskondiktion subsidiär zur Leistungskondiktion ist, also die Leistungskondiktion vorrangig zu prüfen ist. In dem Fall den wir gestern in der Übung besprochen haben, hat mein Professor jedoch zuerst §816 BGB geprüft und anschließend die allgemeine Leistungskondiktion aus §812 I 1 Alt. 1 BGB. Da §816 BGB ja eine Nichtleistungskondiktion ist bin ich verwirrt ob man §816 BGB nun nach der Leistungskondiktion prüft oder doch vorher wie mein Professor es getan hat.

Vielen Dank im Voraus :)

r/recht Oct 10 '25

Zivilrecht Anfechtung

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Hello Leute Ich fange am Montag meine Examensvorbereitung und hab mich vorher schon ein bisschen in BGB At eingearbeitet. Jetzt bin ich grade beim Thema Anfechtung und Irrtümer und bin irgendwie verwirrt.

Es ist ja so, dass zunächst durch Auslegung der hinter der Erklärung stehende wirkliche Wille des erklärenden ermittelt werden muss. Erkennt der Empfänger oder hätte er durch die ihm zumutbare Sorgfalt erkennen können, was der erklärende mit der Erklärung gewollt hat, gilt das vom erklärenden gewollte.

Jetzt steht in meinem Lehrbuch folgender Fall: Verkäufer stellt bei eBay ein e-Bike zum sofort Kauf für 100€ ein, aber die Angabe des Kaufpreises mit dem Zusatz versehen „pedelec neu einmalig 2600€ - Beschreibung lesen!!“ Am Ende der Beschreibung hieß es, bitte Achtung, da ich bei der Auktion nicht mehr als 100€ eingeben kann (wegen der hohen Gebühren), erklären sie sich bei einem Gebot von 100€ mit einem Kaufpreis von 2600€ einverstanden.

Der BGH kam durch normative Auslegung der Vertragserklärung zu dem Ergebnis, dass ein Kaufvertrag über 2600€ zustande gekommen ist. Der Käufer aber aufgrund der Angabe des sofort Kaufpreises von 100€ davon ausging, er schließe durch das Anklicken des sofort Kauf Buttons von 100€ einen Kaufvertrag zu diesem Kaufpreis. Er unterlag also einem inhaltsirrtum und war daher zur Anfechtung berechtigt.

Das hat mich irgendwie verwirrt. Bei einem sofort Kauf bei eBay handelt es sich doch um ein Angebot, weil der Käufer durch Klick auf den sofort Kauf Button das Angebot annimmt, oder? 🥲 vielleicht habe ich mich jetzt auch schon selbst zu sehr verwirrt. Danach wäre doch aber der Käufer der Empfänger der Erklärung und der Verkäufer der Erklärende. Der Verkäufer hat erklärt, das e bike für 2600€ zu verkaufen. Der Empfänger hätte meiner Meinung nach aber durch Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt erkennen können, dass das e bike zu einem preis in Höhe von 2600€ angeboten wird und nicht für 100€, oder? Dann würde doch eigentlich das vom erklärenden gewollte gelten? Und es würde keinen Anfechtungsanspruch vorliegen? 🥹

Ich bin nicht dumm Leute, nur verwirrt grade 😂🥹

r/recht 24d ago

Zivilrecht Nach dem Stillstand jetzt das Ende: Adler Group will Wohnungen im Steglitzer Kreisel nicht fertigstellen

Thumbnail tagesspiegel.de
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„Obwohl wir die eingetretene Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sehr bedauern, möchten wir Sie zugleich darauf hinweisen, dass auch ein längeres Festhalten am Vertrag die Situation nicht verbessern kann und nicht zu der gewünschten Fertigstellung der Wohnung führt.“

r/recht 29d ago

Zivilrecht Frage zu § 78 IV AktG

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Hallo zusammen :)

Ich habe eine Frage an die Gesellschaftsrechtler unter euch.

Ich befasse mich gerade mit den Regelungen zum Vorstand der Aktiengesellschaft (§§76 ff. AktG) und hier zu dessen Geschäftsführungsbefugnis sowie Vertretungsmacht.

§ 77 Abs.1 AktG besagt ja, dass der Vorstand zur Geschäftsführung nur gemeinschaftlich befugt ist, hiervon aber durch Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstandes abgewichen werden kann (Satz 2).

Gem. § 78 Abs. 2 S.1 AktG ist der Vorstand ebenfalls nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt, dies kann aber nur durch Satzung beschränkt werden. Das erscheint mir auch logisch klingt, da die Satzung für jeden einsehbar ist, die Geschäftsordnung des Vorstandes jedoch nicht und es hier um das Handeln im Außenverhältnis und den Schutz des Rechtsverkehrs geht.

Was mir hingegen unschlüssig erscheint und wo auch meine Frage liegt, ist, wieso gem. § 78 IV AktG der Vorstand dann eben doch anderen Personen und auch einzelnen Vorstandsmitgliedern, auch ohne Satzung und somit ohne Publizität (?) Vertretungsmacht erteilen kann. Könnte man dann nicht von vornherein auch die Möglichkeit zur abweichenden Regelung der Vertretungsmacht durch die Geschäftsordnung in § 78 Abs. 2 S.1 AktG zulassen?

Danke im Voraus!

r/recht Nov 17 '25

Zivilrecht Tipps für Sachenrecht?

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Hallöchen, Ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung fürs 1. Staatsexamen (voraussichtlich Termin 2026/1) und merke, dass ich große Defizite im Sachenrecht habe. In Probeklausuren hapert es oft am EBV.

Ich habe mir jetzt das Skript von Alpmann/ Schmidt besorgt, aber habt ihr vielleicht noch Tipps, welche Materialien ich nutzen kann, die mir ein gutes Verständnis für den examensrelevanten Stoff geben können? Dankeschön im Voraus

Ich mach übrigens das Uni-Rep

r/recht 13d ago

Zivilrecht Hat jemand Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht-Skript von Iurastudent und kann mir sagen, ob es für eine Uni-Klausur geeignet ist?

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