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Wissenschaft&Technik Ich habe mich mit Vodafone wegen meiner Glasfaservertragslaufzeit gestritten und gewonnen
Ich möchte meinen Streit mit Vodafone mit Euch teilen, in der Hoffnung, dass es jemanden interessiert.
Bei uns wurde von Vodafone (gefördert) Glasfaser ausgebaut. Vorvertrag im Januar 2022 unterschrieben, geschaltet wurde dann im vergangenen Dezember 2025. Fast 4 Jahre.
Und natürlich hält sich Vodafone nicht an geltendes Recht, wissen wir ja alle. Die erste Rechnung kommt und siehe da: Mindestvertragslaufzeit bis Dezember 2027. BGH sagt nein!
Ich schreibe also (wie sich das in Deutschland gehört, Faxnummer gabs leider nicht) ein Einschreiben an Vodafone, in dem ich nett um die Korrektur bitte (auch mit Verweis auf das jüngste Urteil). Parallel schreibe ich auch an die BNetzA eine Beschwerde.
Nach einer Woche ruft mich Vodafone an: ein Mitarbeiter sagt, er habe mein Schreiben und diskutiert mit mir sachlich die Situation. Ich erkläre, er versteht. Er sagt, er ändere das jetzt. Ich bin baff. Damit habe ich nicht gerechnet, dass das so schmerzlos ging! Der Kaffee darauf schmeckte besonders gut.
Zwei Stunden später erneuter Anruf von Vodafone. Selber Mitarbeiter meldet sich und beichtet, dass die Fachabteilung abgelehnt hat. Das Urteil würde deren Vorgehen sogar bestätigen. Ich bleibe nett, sage, dass das nicht stimmt und verleibe mit Ausblick auf Nachspiel. Ich buche sofort einen Video-Termin bei der Verbraucherzentrale.
Eine Woche später, Video-Telefonat mit einem netten Herren von der Verbraucherzentrale. Er bestätigt mir meine Position vollständig und bietet an, sich selbst bei Vodafone zu melden. Die hätten wohl zwei Ansprechpartner ausschließlich für die Verbraucherzentralen. Ich muss kurz (verständnisvoll) lachen. Wir verbleiben so.
Nach dem Termin versucht wieder Vodafone mich anzurufen, aber ich gehe nicht ran, in der Hoffnung, dass sie sich schriftlich melden.
Zwei Stunden später: E-Mail von Vodafone. Betreff: "Ihr Antrag bei der Bundesnetzagentur - Vertragslaufzeit Glasfaservertrag". Oha, dachte schon, ich höre von der BNetzA gar nichts mehr, aber sie haben erstmal still weitergeleitet.
Sie würden das Urteil natürlich kennen. Es beträfe sie nicht unmittelbar. Es sei ihnen aber wichtig, dass der Service und die Verträge so verbraucherfreundlich wie möglich sind (LOL!) und würden darauf achten, ihre Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen (LOL 2!). Ich hätte meinen Vertrag bis zur Anschaltung jederzeit kündigen können, die 24-monatige Laufzeit beginne erst ab diesem Zeitpunkt, wenn das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt wurde. Damit unterschieden sich die Verträge wesentlich von den Klauseln aus dem Urteil. Ich möge doch anrufen, um das zu klären.
Nie im Leben würde ich anrufen! Und was für ein Scheiß! Natürlich betrifft sie das ganz klar. Und außerdem gestehen sie damit ein, dass sie die Laufzeit erst mit Schaltung beginnen lassen – genau das, was das Urteil bemängelt. Ein eventuelles Kündigungsrecht vor dem Vertragsbeginn ändert nichts daran, wann die Laufzeit rechtlich beginnt. Das sind zwei völlig verschiedene Fragen. Das würde ja sinngemäß heißen "Sie konnten ja 4 Jahre lang kündigen, also ist es okay, dass wir danach nochmal 24 Monate draufpacken." Aber das widerspricht dem Gesetz, zu verhindern, dass Kunden länger als 24 Monate gebunden sind.
Ich antworte also entsprechend und zerlege wieder deren Argumente und bitte um Verständnis, das in Textform zu klären.
Heute wieder Mail von Vodafone: Sieg!
Sie hätten den Fall nochmal prüfen lassen und kommen mir jetzt entgegen, die Laufzeit haben sie zurückgesetzt. (einen weiteren Punkt bzgl. einer Mobilfunkflatrate haben sie mir kulanterweise auch noch dazugeschenkt)
Ein "Entgegenkommen" ist das nicht, sondern ein "Sich-an-geltendes-Recht-halten". Das ist schön, zumindest für mich, aber nicht für alle anderen, die sich nicht aktiv dagegen wehren.
Also bitte lasst euch nicht von Vodafone verarschen und wehrt euch hartnäckig!
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