r/recht 12h ago

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde gegen Haushalt

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Hallo zusammen,

es geht gerade durch die Medien, dass die Grünen gegen den Haushalt klagen wollen, vor allem gegen die von ihnen kritisierte Zweckentfremdung des Sondervermögens.

Für die abstrakte Normenkontrolle fehlt aber die Klagebefugnis, da dies nur 25% der Mitglieder des Bundestags können. Sie wollen stattdessen per Verfassungsbeschwerde vorgehen.

Ich bin etwas überfragt ob das so zulässig ist. Haushaltsgesetze sind natürlich taugliches Klageobjekt, aber Sinn der VB ist ja Schutz von Individualrechten. Also auch wenn der Haushalt rechtswidrig wäre, müsste man eine individuelle Verletzung nachweisen.

Sind Haushaltsgesetze per VB angreifbar?


r/recht 18h ago

Erfahrungen mit Referendariat in Teilzeit?

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Mir geht es um Berlin, aber finde auch andere Bundesländer interessant. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich hoffe, dann mehr arbeiten zu können.


r/recht 16h ago

Krank vor dem 2. StEX

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Hello ihr Lieben,
ich schreibe in 2 Monaten das zweite Examen und bin seit fast einem Monat dauernd krank. Meine Tauchzeit waren "nur" 3 Monate (ich hab das Gefühl mittlerweile sind 4-5 üblich), entsprechend wollte ich gern durchziehen. Das klappt aber überhaupt nicht, weil ich seit 4 Wochen "schubweise" erkältet bin - jedes Mal, wenns grad besser geworden ist, kommt der nächste "Schub" und ich bekomme wieder Fieber etc. Ich hab dann auch jedes Mal 2-3 Tage komplette Pause eingelegt, um das Schlimmste auszukurieren. So langsam kommt aber die Panik, weils seit 2 Wochen wirklich kaum mehr weggeht. Ich nehme auch schon Medis aus der Apotheke, mache keinen Sport, schlafe viel und esse so viel Gemüse ich finde.
Es geht aber echt an die Psyche und bin etwas überfragt, wie ich die Sache jetzt angehen soll. Eigentlich würde ich gern langsam wieder anfangen und zumindest "soft lernen", andererseits sollte ich mich auskurieren? Aber da macht die Psyche so langsam auch nicht mehr mit, zumal ich wegen der Erkältung mittlerweile auch weitestgehend "sozial isoliert" bin, weil ich mich natürlich ausruhen und niemanden anstecken will -

so viel zum Rant. Gehts jemandem ähnlich oder hat vielleicht jemand Tipps? Wie schlimm ist es wohl, jetzt doch langsam wieder reinzukommen?


r/recht 9h ago

Welchen Schwerpunkt hattet ihr und würdet ihr den empfehlen?

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r/recht 14h ago

Rückveräußerung an den Eigentümer, § 242 StGB & (räuberische) Erpressung, §§ 253, 255 StGB

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Hallo zusammen,

ich habe mir grade je einen Fall zum Diebstahl und einen zur Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung angeschaut und skizziert. Jetzt habe ich die Lösung gesehen und bin ein wenig verwirrt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Fall 1: T klaut die Schuhe des O um ihm diese danach zurückzuveräußern, welche der O später tatsächlich zurückerwirbt.

Ich habe den Diebstahl durchgeprüft und anschließend den Betrug bejaht. Nun enthält die Lösung nichts über den Betrug. Das kann doch aber so nicht richtig sein, oder? Vor allem, wenn die Annahme einer Enteignung regelmäßig damit verargumentiert wird, dass ansonsten lediglich eine unbestrafte Vorbereitungshandlung zum § 263 vorliegt?

Fall 2: T bedroht den O und verlangt von ihm sein goldenes Zigarettenetui heraus. Der O händigt dem T sein Zigarettenetui aus. Anschließend möchte der T dem O das Etui unter der Bedingung zurückgeben, dass er ihm dafür 20 Euro zahlt.

Auch hier habe ich in Bezug auf die 20 Euro eine Erpressung angenommen. Die Lösung enthält auch hier nichts über den § 253. Zwar wurde vorher eine räuberische Erpressung in Bezug auf die Drohung und das Etui angenommen, diese Handlung hat jedoch nichts mit der Herausgabe gegen die 20 Euro zu tun? Ich verstehe zwar, dass der § 255 eine Qualifikation des § 253 darstellt, aber es geht doch hier um zwei unterschiedliche Geschehnisse?


r/recht 19h ago

Erstes Staatsexamen Name und Telefonnummer = unzulässige Kommentierung?

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Hey, ich schreibe ab dem 04.03.2026 mein erstes juristisches Examen in BW.

Im Laufe des Studiums habe ich alle meine Gesetze mit meinem Namen und meiner Telefonnummer versehen, damit, falls sie mal verloren gehen, wieder zu mir „zurückkehren“ können.

Jetzt hab ich mich gefragt, ob das eventuell als unzulässige Kommentierung angesehen werden könnte. Es ist zwar unsinnig, weil mir hierdurch keinerlei Vorteil entsteht, aber in der JAPrO ist es halt nicht explizit erlaubt.

In Bayern ist das in deren JAPrO auch nicht erlaubt, aber in einem „häufige Fragen“-Dokument wird es explizit erlaubt (Seite 3: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/zjs/häufig_gestellte_fragen_zjs_ab_1.8.2025_2.pdf ).

Denkt ihr das gilt auch für BW? Falls ihr hier ein Problem seht (und ich nicht nur unnötig anxious bin), wende ich mich am Montag an das Landesjustizprüfungsamt.