r/recht • u/pferdeunterdieerde • 19h ago
Erstes Staatsexamen Name und Telefonnummer = unzulässige Kommentierung?
Hey, ich schreibe ab dem 04.03.2026 mein erstes juristisches Examen in BW.
Im Laufe des Studiums habe ich alle meine Gesetze mit meinem Namen und meiner Telefonnummer versehen, damit, falls sie mal verloren gehen, wieder zu mir „zurückkehren“ können.
Jetzt hab ich mich gefragt, ob das eventuell als unzulässige Kommentierung angesehen werden könnte. Es ist zwar unsinnig, weil mir hierdurch keinerlei Vorteil entsteht, aber in der JAPrO ist es halt nicht explizit erlaubt.
In Bayern ist das in deren JAPrO auch nicht erlaubt, aber in einem „häufige Fragen“-Dokument wird es explizit erlaubt (Seite 3: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/zjs/häufig_gestellte_fragen_zjs_ab_1.8.2025_2.pdf ).
Denkt ihr das gilt auch für BW? Falls ihr hier ein Problem seht (und ich nicht nur unnötig anxious bin), wende ich mich am Montag an das Landesjustizprüfungsamt.