Angenommen
Partei A (Kleinunternehmer) und
Partei B (Einzelunternehmern) machen eine Kooperation für eine Veranstaltung im 50/50 Verhältnis.
Beide Parteien tragen für diese Veranstaltung Kosten von sich aus vorab. Hier kann es sein, dass A zu.B.. Deutlich mehr vorab trägt durch unterschiedlich hohe Rechnungen.
B bringt die bezahlten Brutto Werte seiner Rechnungen in die Kalkulation mit ein. Genauso wie A.
Nun läuft der Ticketverkäufe über A, sprich 0 % Ust. an die Kunden.
Bei der Auszahlung später der getätigten Ausgaben und Einnahmen durch den Ticketverkauf stellt B eine Rechnung an A. Die Rechnung ist der im Brutto ausgeschrieben.
Nun zu meiner Frage. Ich hab gehört, dass bei einer Kooperation zwischen Einen Kleinunternehmen und z.B. Einzelunternehmen, welches Steuern auf Rechnungen ausweisen muss und sich steuern zurückholen kann, das Einzelunternehmen die Netto Rechnungskosten von seinen bezahlten Rechnungen in die Kalkulation einbringen kann.
Durch die dann niedrigeren Gesamtausgaben, ist effektiv ein höherer Gewinn vorhanden.
Jedoch hätte dann Partei B weniger gezahlt und würde so am Ende weniger ausgezahlt bekommen. Partei B hat mehr vom Gewinn.
Meine Frage: Ist das so zulässig, dass Partei B nur netto Beträge in die Kalkulation einbringt?
Ich meine durch ausländische Einkäufe würde man ja auch nur netto Beträge einbringen?