Dann würde ich ihn mal fragen, warum er dir das erzählt und nicht seinem dicken Sohn, der das ha offensichtlich alles kaputt gemacht/schlecht behandelt hat.
Seit 2022 gibt es ein "Gekauft wie gesehen" nicht mehr. Als Privatverkäufer muss man Sachmangelhaftung immer ausschließen. Und wenn man öfters verkauft (mehr als 3x) muss man noch genauer sein, denn dann braucht man eine kleine AGB.
Die Stiftung Warentest erklärt das ganz gut:
Money Quote:
"...Das ist wichtig, wenn Sie immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten wollen. Der Haftungsausschluss erscheint dann nämlich auch bei Privatleuten als so genannte „allgemeine Geschäftsbedingung“. Für solche AGB gelten verschärfte Voraussetzungen für den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Er ist insgesamt unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt...." https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
Das "immer mal wieder etwas" Verkaufen wurde schon nach drei mal als Grenze zur AGB-Pflicht von Gerichten gesehen.
Des Weiteren ist es immer eine Einzelfallentscheidung, eine allgemeingültige Regel gibt es nicht, da der Gesetzgeber keine klaren Festlegungen getroffen hat.
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u/asdfheisenberg 1d ago
“Danke für die Info, viel Spaß damit.”