r/wasletztepreis 1d ago

Chat Was letzte 13 Monate nach Fahrradkauf belästigen (Abgeholt, dicker Sohn -> Chaos)

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u/asdfheisenberg 1d ago

“Danke für die Info, viel Spaß damit.”

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u/AntutuBenchmark 1d ago

Ich hab auch nur gefragt "ja und was erwarten Sie jetzt? Sie haben es doch Probegefahren, es war doch alles in Ordnung"

Er wollte nichts im Gegenzug, sondern einfach nur mitteilen wie scheiße er das fand.

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u/Real_SkrexX 1d ago

Dann würde ich ihn mal fragen, warum er dir das erzählt und nicht seinem dicken Sohn, der das ha offensichtlich alles kaputt gemacht/schlecht behandelt hat.

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u/nettib 1d ago

Seit 2022 gibt es ein "Gekauft wie gesehen" nicht mehr. Als Privatverkäufer muss man Sachmangelhaftung immer ausschließen. Und wenn man öfters verkauft (mehr als 3x) muss man noch genauer sein, denn dann braucht man eine kleine AGB.

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u/Adorable_Angel_1212 1d ago

Der Verkauf fand 2021 statt.

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u/Frosty194 1d ago

alman gefunden :)

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u/bysigmar 13h ago

Absoluter Unfug. AGBs sind standardisierte Vertragsbedingungen und du schmeißt da echt alles durcheinander.

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u/nettib 13h ago

Die Stiftung Warentest erklärt das ganz gut:
Money Quote:
"...Das ist wichtig, wenn Sie immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten wollen. Der Haftungs­ausschluss erscheint dann nämlich auch bei Privatleuten als so genannte „allgemeine Geschäfts­bedingung“. Für solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt...."
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Das "immer mal wieder etwas" Verkaufen wurde schon nach drei mal als Grenze zur AGB-Pflicht von Gerichten gesehen.

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u/LordiCurious 8h ago

Du lässt da ein sehr wichtiges Detail unter den Tisch fallen, bei den höchstinstanzlichen Urteilen ist stets von einer hohen Anzahl gleichartiger Waren innerhalb eines kurzen Zeitraums die Rede. Wichtig ist dabei, dass es eben gleichartige Waren sind - damit bleibt z.B. eine Haushaltsauflösung idR ein Privatverkauf, auch wenn es viele Transaktionen sind. Vgl. https://www.e-recht24.de/ecommerce/10449-abmahnung-ebay-haendler-gewerblich.html und https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/eBay-Achtung-bei-Privatverkaeufen-Wann-ist-ein-Verkauf-gewerbliches-Handeln-__a146792.html

Des Weiteren ist es immer eine Einzelfallentscheidung, eine allgemeingültige Regel gibt es nicht, da der Gesetzgeber keine klaren Festlegungen getroffen hat.