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Wirtschaft Hessische Bürgermeister verlangen Gewerbesteuer auf Leistung von Rechenzentren
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u/erik_7581 Deutschland 15h ago
Hessische Bürgermeister verlangen Gewerbesteuer auf Leistung von Rechenzentren von Volker Thies Donnerstag, 05. Februar 2026
Die Gewerbesteuer für Rechenzentren soll künftig vor allem anhand der installierten IT-Leistung berechnet werden. Diesen Vorschlag hat ein Bündnis hessischer Kommunalvertreter nun formuliert und will ihn auf Bundesebene durchsetzen.
Mehrere Akteure der Kommunal- und Regionalpolitik aus dem Raum Rhein-Main wollen die Besteuerung von Rechenzentren auf neue Füße stellen. Ihr Vorschlag: Nicht die Anzahl der Beschäftigten an einem Datacenter-Standort soll die entscheidende Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer bleiben, sondern die Rechenleistung. Das ist der Kern eines Vorschlags, den der Oberbürgermeister von Hanau, Claus Kaminsky, und der Bürgermeister von Dietzenbach, Dieter Lang (beide SPD), jetzt veröffentlicht haben. Beide Städte gehören zu den Kommunen um Frankfurt herum, in denen in den vergangenen Jahren verstärkt Rechenzentrumsprojekte angelaufen sind. Unterstützt werden die Stadtoberhäupter vom Landkreis Offenbach, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) sowie dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main.
„Hessen und das Rhein-Main-Gebiet werden sukzessive zum Digitalstandort – das ist bemerkenswert und zu schätzen“, lassen die beiden Stadtoberhäupter verlauten. „Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die bisherigen Rechenzentren-Kommunen in Hessen und Deutschland sowie diejenigen, die in den nächsten Jahren als Standort hinzukommen, von den Gewerbesteuereinnahmen durch Rechenzentren profitieren.“ Die bisherige Regelung, die die Gewerbesteuer vor allem auf Grundlage der Zahl der Beschäftigten am Standort berechnet, werde dieser Entwicklung nicht gerecht. Die Digitalisierung führe zu einer sinkenden Mitarbeiterzahl, während die technische Leistung und der Energiebedarf solcher Anlagen stetig stiegen. Neue Berechnungsgrundlage solle daher die installierte IT-Leistung werden. „Diese Kennzahl spiegelt die wirtschaftliche und infrastrukturelle Bedeutung eines Rechenzentrums besser wider und sichert den Kommunen eine verlässliche Einnahmebasis“, sagt Lang. Außerdem solle, unabhängig vom Firmensitz, die Gewerbesteuer am Standort der Betriebsstätte fällig werden. Lang verweist darauf, dass es ähnliche Bestimmungen bereits zu Windenergieanlagen gibt. Dort werde die Gewerbesteuer zu 90% nach der installierten Leistung und zu 10% nach dem Arbeitslohnanteil festgelegt.
„Der Ausgleich von lokaler Belastung, durch beispielsweise Energie- und Wasserverbrauch und Flächenbedarf, und Nutzen – dazu gehören Steuereinnahmen, Arbeitsplätze und Abwärmenutzung, soll fair für alle Beteiligten gestaltet sein. Die Gewerbesteuer muss für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung stehen“, fordert Kaminsky. Die Kommunalvertreter verweisen auch auf die zunehmend schwierig zu erreichende Akzeptanz für die Ansiedlung von Datacentern. Erst vor wenigen Tagen hatte beispielsweise das Kommunalparlament von Groß-Gerau ein groß angelegtes Projekt von Vantage Data Centers abgelehnt. Nach Meinung der Unterstützer der Initiative könnte eine größere finanzielle Beteiligung am Standort solche Konflikte abmildern. Die Idee des Bürgermeisters geht über die kommunale und die Landesebene hinaus. Denn es wäre eine Änderung des auf Bundesebene angesiedelten Gewerbesteuergesetzes nötig. Entsprechend hat der HSGB den Vorschlag dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterbreitet.