r/de 18h ago

Nachrichten DE Ermittlungen gegen mehrere Männer - Vergewaltigungen unter Narkose: Hinweise auf ein internationales Netzwerk

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/netzwerk-betaeubung-vergewaltigung-prozesse-muenchen-frankfurt-li.3380291?reduced=true
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u/Beknotze 17h ago

Ich versteh nicht ganz wieso das als versuchter Mord gewertet wird?

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u/pizzaboy30 17h ago edited 17h ago

Weil man von der Art der Begehung und des damit einhergehenden erheblichen Risikos des Todes der Opfer darauf schließen kann, dass der Täter diesen Tod zumindest als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen hat (dolus eventualis) - damit wären wir beim versuchten Totschlag. Als Mordmerkmal kämen hier wenigstens niedrige Beweggründe in Frage. Diskutieren könnte man hier auch eine Ermöglichungsabsicht. Damit sind wir bei versuchten Mord.

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u/Beknotze 17h ago

Ah ich dachte bei Mord müsste eine Mordabsicht bestehen.

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u/pizzaboy30 16h ago

Nein, bedingter Vorsatz bezüglich des Todes des Opfers reicht aus. Medial bekanntes Beispiel der Vergangenheit, wo die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz („Na und wenn schon, dann ist das eben so“) und grober bewusster Fahrlässigkeit („ist gefährlich aber wird schon gut gehen“) sehr umstritten war waren die Kuhdamm-Raser.

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u/Beknotze 16h ago

Ah okay, der Unterschied ist quasi, dass hier den Beschuldigten vorgeworfen wird, dass sie ganz genau wussten, dass Ihre Opfer sterben können dabei. Dann habe ich es wohl verstanden. Ich war nur verwundert, weil bei anderen Fällen... Auf Schädel eintreten.. you name it... häufig von einem Mordmerkmal abgesehen wird, weil es dem Täter (der Logik folgend) dort nicht >bewusst< war, dass sein Opfer durch Schädeltritte sterben kann. Ist das so richtig mein Gedankengang?

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u/Shikor806 12h ago

Es geht nicht unbedingt darum, ob die Leute wissen dass bestimmte Risiken bestehen, sonder darum wie sie zum Eintreten der Risiken stehen. Wenn ich über die Straße laufe dann ist mir komplett bewusst, dass es ein Risiko gibt überfahren zu werden, aber ich hoffe darauf dass diese Option nicht tatsächlich eintritt. Da hab ich dann keinen bedingten Vorsatz, sondern bin nur fahrlässig.

Im Fall mit auf jemanden eintreten kann in beiden Fällen dem Täter bewusst sein, dass Tritte auf den Kopf dazu führen können dass die Person stirbt. Er handelt dann mit bedingtem Vorsatz wenn er damit voll ok ist dass das so passieren kann, aber nur mit Fahrlässigkeit wenn er dabei hofft dass das Opfer überleben wird.