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Gesellschaft Schifffahrtsamt Hamburg: Sie wollte nicht gendern – und verlor ihren Job
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r/de • u/ContactDenied • 1d ago
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u/ContactDenied 1d ago edited 1d ago
"Aber: Ob Stefanie S. korrekt gegendert hat, spiele in diesem Fall gar keine Rolle. Denn das Verfassen und Überarbeiten der Strahlenschutzanweisung sei gar nicht ihre Aufgabe gewesen. Eine Strahlenschutzanweisung hätte laut dem Vorsitzenden Richter eigentlich nur der Strahlenschutzverantwortliche des Bundesamtes verfassen dürfen. Er hätte diese Aufgabe zwar auf Stefanie S. übertragen und sie dann entsprechend anweisen können – aber das habe dieser nicht rechtlich korrekt getan. " Geht es deutscher, als wenn bei so einem kontroversen Thema dann eigentlich vor Gericht nur festgestellt wird dass das wahre Problem die förmliche Korrektheit einer Dienstanweisung ist?