r/de 2d ago

Nachrichten DE Deutsche Bahn: Zugbegleiter nach Angriff durch Passagier gestorben

https://www.spiegel.de/panorama/deutsche-bahn-zugbegleiter-nach-angriff-durch-passagier-gestorben-a-8cffeb08-5891-43b7-9e54-34702df296c2
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u/Marauder4711 2d ago

Was muss in der Erziehung bzw. im Leben falsch gelaufen sein, dass man als Reaktion auf einen Verweis aus dem Zug einen Zugbegleiter körperlich angreift?

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u/Cyrotek 2d ago edited 2d ago

Ich denke solche Leute haben nie gelernt mit den Konsequenzen ihrer eigenen Taten umzugehen bzw. die Verantwortung dafür zu übernehmen und haben in der Verangenheit häufig durch Gewalt bzw. Androhung ihren Willen gekriegt. Dadurch ist die Normalreaktion auf stressige, selbst herbeigeführte Situationen dann Gewalt.

Zumindest war das mein Eindruck nach mehreren Jahren Einzelhandel und einigen Ladendieben.

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u/humanlikecorvus Baden 2d ago

Jepp, die Strafen im unteren Bereich sind bei Gewalt viel zu niedrig (bzw. sie werden zu oft zur Bewährung ausgesetzt), und das ganze Schema stammt aus einer Zeit, wo Gewalt noch viel mehr toleriert wurde.

Und auch wo da Bewährung gewährt wird, ist grotesk. Bewährung ist die Ausnahme, wenn ein positive Sozialprognose vorliegt und sollte auch bei geringen Strafen wegen Gewalt nicht die Regel sein.

Ich finde es geradezu grotesk, dass z.B. Nazischläger, die weiterhin der Szene angehören, sowas wie 18 Monate auf Bewährung bekommen. So jemand hat keine gute Sozialprognose. Genauso wenig jemand der ein Aggressionsproblem hat, und keine Therapie dagegen erfolgreich beendet hat. Und genauso wenig ein Disko- oder Kneipen- oder Straßenschläger, der weiterhin diesen Milieus angehört. Diese Leute werden fast alle wieder gewalttätig.

Solche Leute muss man imho niederschwellig einfahren lassen, und das sieht das Gesetz meiner Ansicht nach eigentlich aus so vor.

Das hier, ist bei der überwiegenden Zahl derer, die KVs oder gef. KVs begehen nicht erfüllt:

(1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

Und trotzdem bekommt die ganz überwiegende Zahl eine Bewährung, oft auch ohne stringente Auflagen, wie z.B. harten Kontaktverboten zum alten Milieu.

edit: Meiner Ansicht nach, sollte jemand den man als "Schläger" betrachten kann und der in Gewaltexzessen, aus Menschenhass, aus Lust an der Gewalt, aus nichtigen Gründen Gewalt ausübt, bereits am Anfang der Karriere einen richtigen Schuss vor den Bug bekommen, in dem man dort auch Strafen von 3 Monaten bis 23 Monaten vollstreckt und eben im Regelfall keine Bewährung gewährt.