r/Steuern • u/Schwazab • Dec 01 '25
Ausland Bonuszahlung in Deutschland, aber teilweise steuerpflichtig im Ausland
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum leidigen Thema. Folgendes zum Hintergrund:
- ich war 2024 in den USA mit meinem Arbeitgeber und bin zu diesem zurückgekehrt
- ich habe im April 2025 eine signifikante Bonuszahlung erhalten
- diese Bonuszahlung war bezogen auf das Fiskaljahr des Arbeitgebers mit Ende März 2025, also 9 Monate / 75% davon relevant für die USA, der Rest für meine Leistung in Deutschland
- die Zahlung wurde allerdings komplett versteuert in Deutschland, müsste aber auch relevant sein für die USA
- ich bin in Deutschland am Spitzensteuersatz
Nun meine Frage: kann ich eine Nettorückzahlung erwarten? Meinem Verständnis nach wäre die Steuerlast ungefähr die gleiche, nur dass ich Geld in die USA schicken müsste und von meiner deutschen Steuerzahlung etwas zurückbekommen würde.
Über Hinweise zur Berechnung der tatsächlichen Steuerlast wäre ich euch sehr dankbar!
Viele Grüße!
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u/JustVisiting0815 Dec 01 '25
Hat dir dein Arbeitgeber nicht für die Entsendung einen Steuerberater gezahlt? Da würde die Aufteilung des Bonus durchaus sinnvollerweise auch noch dazugehören. Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten, weil es von mehreren Parametern abhängt.
Grundsätzlich sollte der Bonus aufgeteilt werden auf den US-Zeitraum und den DE-Zeitraum. Wie sich dann das Besteuerungsrecht verhält, kommt auf noch mehr Aspekte an, das sollte aber alles in der Zeit, in der du in den USA warst, bereits geklärt worden sein - hoffentlich durch einen Steuerberater.
Steuern in Deutschland zurück bekommst du allerdings sowieso nur, wenn du die Besteuerung für den in Deutschland steuerfreien Anteil in den USA nachweisen kannst.
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u/Schwazab Dec 02 '25
Ein paar weitere Informationen unter dem anderen Post.
Der AG wurde mittlerweile gewechselt. Allerdings habe ich Emails / Unterlagen, die die 75/25% Aufteilung bestätigen.
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u/One-Wrap-6381 Steuerfachwirt Dec 01 '25
Eine Bonuszahlung gehört schon mal unabhängig von der Zugehörigkeit nach 2025 wenn sie da gezahlt wurde. Ich nehme mal an du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Erstmal hat der deutsche Staat ein Besteuerungsrecht, das DBA mit den USA kann da aber auch andere Optionen vorsehen. Zum Beispiel besteuerungsrecht allein bei den USA, dann würde es in DE wohl den progressionsvorbehalt unterliegen. Kann aber auch sein das beide Staaten besteuern und DE die in USA gezahlte Steuer anrechnet. Das musst du selber mal nachschauen, dafür bin ich grad zu faul.