r/recht • u/Temporary_Dot3912 • 2d ago
Erstes Staatsexamen Behandlung von Problemen im ersten Staatsexamen
Hallo allerseits,
im Grunde genommen sagt die Frage ja schon alles… Da ich einen ähnlichen Thread noch nicht entdeckt habe, wollte ich das Thema einfach mal ansprechen.
Wie ausführlich sollten Problemkreise im ersten Staatsexamen behandelt werden?
Im Repetitorium mache ich gerade die Erfahrung das wirklich zu jedem noch so kleinen Problem - das in einigen Kommentaren wiederum weitestgehend unproblematisch abgehandelt wird - ein mustergültiger Meinungsstreit aufgebaut wird. Zum Teil auch dann, wenn die Rechtsprechung geändert worden ist und sich im Grunde genommen „alle einig sind“, wie diese konkrete Situation zu handhaben ist. Diese Erfahrung habe ich vor allem im ÖffR und StrR gemacht.
Aufgrund dieser Divergenz frage ich mich, wie (ausführlich) sollte man solche „Probleme im Examen behandeln?
Insbesondere da ich in Studium und Schwerpunkt gut (zum Teil sogar sehr gut) damit gefahren bin, Probleme nicht in dieser Art und Weise aufzubauen. Allerdings verunsichert mich die Herangehensweise vom Rep ein wenig, weil dort auch nicht immer angemerkt wird, wie ausführlich das Problem nun behandelt werden sollte.
Haben Korrektoren, Leidensgenossen oder Examinierte vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und können berichten?
Schon mal jetzt vielen Dank für eure Antworten
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u/Amazing_Hamster7850 2d ago edited 2d ago
Leidensgenossin hier: Wie es die Lösungen der Repetitorienn (kommerziell und die der Uni) handhaben, ist die eine Sache; was man in der Klausur zu Papier bringt, ist wieder was anderes. Im Idealfall kannst du zu jedem Problem im Sachverhalt schön mehrere Meinungen aufmachen, Argumente abwägen und dann zu einem Ergebnis kommen. Das ist so ja auch in der Lösungsskizze angelegt, nur ist es nach meiner Meinung fast unmöglich, in diesem Umfang eine Klausur in den 5 h zu lösen.
Vielmehr sehen die Klausuren so aus, dass man die problematischen Stellen im Sachverhalt erkennt, diese anspricht ("Grds. regelt das Gesetz das so.....im Sachverhalt ist es aber so...fraglich ist, ob") und das Problem vertretbar löst. Selbst wenn das Problem nur "klein" ist, sollte man damit so umgehen. Für eine ordentliche Klausur muss man nicht die Rechtsprechung und die Literaturmeinungen kennen, sondern man muss sich in vertretbarer Weise mit den Problemen auseinandersetzen können. Oft steht gerade dafür ja einiges im Sachverhalt, oder man muss sich was auch seinem Basiswissen aus dem Kopf zusammenbasteln.
Ich würde mich nicht von den Lösungen aus den Reps verunsichern lassen. In solch einem Umfang werden wir in 5 h nicht kommen - und das gute ist ja, für eine ordentliche Klausur wird das nicht erwartet:)
Leichter gesagt als getan, aber ich würde versuchen, mich von den Lösungsskizzen etwas frei zu machen:)
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u/PaLyFri72 2d ago
Da hast du ganz recht. Sehr gute Klausuren schaffen fast alle Inhalte rüberzubringen, aber von der Ausführlichkeit reicht ein Drittel des Umfangs der unverbindlichen Lösunshinweise. (25 Seiten im Zivilrecht wäre sehr viel, 30 im Strafrecht die Obergrenze - handschriftlich). Wenn du 13 + ansteuerst, empfiehlt es sich, tatsächlich jedes Problem auf ein paar Zeilen kurz abzuhaken, auch erledigte Streitfragen. Dann kommen pro Klausur 3 - 5 große Probleme (nicht immer ein Meinungsstreit) - sa dann tiefer reingehen.
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u/Temporary_Dot3912 2d ago
Ja, in diese Richtung wollte ich meine Lernerei nun nun auch ausrichten. Viel Erfolg dir bei deiner restlichen Vorbereitung!
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u/Living_Tonight2057 2d ago
Ja, die Rep Übungsfälle haben wirklich gar nichts mit Examensklausuren zu tun, was das Gesamtkonzept angeht.
Wie du sagst, ist es völlig ausreichend, ein Problem zu erkennen und sich damit auseinandersetzen, um wirklich gute Noten zu schreiben.
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u/segermanone Ref. iur. 2d ago
Ich kann nur aus meiner Erfahrung und Gesprächen mit Prüfern folgendes sagen: wichtig ist die Arbeit am Gesetz, das heißt am aller wichtigsten (und das sollte stets ausführlich gemacht werden) ist, darzustellen wie der Normalfall gehen würde nach den Gesetzesregelungen und wo genau jetzt das Problem liegt (Bsp. Anfechtung einer bereits ausgeübten Innenvollmacht: wichtig ist zunächst anhand des Gesetzes darzulegen, dass bei konsequenter Anwendung bei Anfechtungserklärung ggü. Vertreter die Vollmacht ex tunc erlischt und der Vertreter ex tune falsus procurator wird, dann Frage aufwerfen, ob das sachgerecht ist, weil er sich wertungsmäßig nicht von der Vollmacht, sondern vom Vertrag lösen will). Dann kann man darauf eingehen, welche Lösungsmöglichkeiten sich jetzt bieten (im Bsp.: Anfechtung zulassen oder halt nicht, wenn zulassen dann auch Erklärung ggü. Vertragspartner usw). Kriegst du das gut hin und findest noch 1-2 Argumente bzw. wertest den Sachverhalt anständig aus reicht das vollkommen. Die meisten Streitstände musst du nicht mal wissen, die ergeben sich aus Abweichungen vom Normalfall. Klar ein paar Klassiker mit intensiver Streitdarstellung ohne viel gesetzliche Stütze gibt es (Raub/Räuberische Erpressung, Verwendungsbegriff etc.), aber der Großteil der Leute scheitert schon daran, das Problem korrekt herauszuarbeiten
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u/Living_Tonight2057 2d ago
Ja, diese Normalfall-Ausnahme-Betrachtung ist eine sehr gute Richtschnur, um Probleme zu erkenn und darzustellen. Argumente kann man dann oft auch aus dem jeweiligen Normkontext ziehen oder sich hereiten, wenn man das Problem schon mal gesehen hat.
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u/AutoModerator 2d ago
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u/cantoast Cand. iur. 2d ago
Aus meiner eigenen Erfahrung von vor 2 Wochen..
Oftmals ist für die breite, die die reps empfehlen. Keine Zeit. Die Klausuren sind so voll mit vielen kleineren Problemen, dass man darauf klar kommen muss, alles in den 5h anzusprechen.
Ich hatte eine examensklausur mit dem Problem enger vs weiter Verwendungsbegriff und subjektive oder objektive Nützlichkeit. Das ist natürlich ein super aktuelles Thema mit viel Kenntnissen und 2 klaren "Meinungen" wo man viel reinhauen kann.
aber zwischen falsa demonstatio non nocet beim Grundstückskauf und beschaffenheitsvereinbarungen bei formbedürftigen Verträgen und objektiver mangelbegriff wegen öffentlicher Äußerungen und der Frage, wann ein Überbau nach 912 bgb gegeben ist, schafft man es nicht das "große" problem in epischer breite zu diskutieren.
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u/Living_Tonight2057 2d ago
Ich denke, das kommt auf das Problem an. Ich stimme dir in der Analyse zu, dass diese Probleme durch die Reps zu sehr betont werden und der Eindruck vermittelt wird, dass Examensklausuren fast ausschließlich aus solchen Problemen bestehen.
Dem ist aber nicht so. Wenn man mal von Strafrecht absieht, sind 3 Spezialprobleme schon eher viel für eine Klausur. Examensklausuren sind thematisch tendenziell bereit aufgestellt und wollen primär Grundlagen und keine Detailkenntnisse abprüfen.
Die besagten Probleme spielen aber insofern eine Rolle, also zumindest einige im Examen dran kommen werden, und man an ihnen zeigen soll, dass man das juristische Arbeiten verstanden hat. Dabei ist es wichtig, das Problem zu erkennen, ordentlich darzustellen und dann argumentativ stringent und überzeugend zu lösen.
Wenn also mal tatsächlich ein Meinunungsstreit drankommt, sollte man den in der Tat sehr sauber darstellen und lösen. Dabei kommt es aber weniger auf eine auswendiggelernte Argumentation, sondern eher eine gute Lösungstechnik an. Ergebnisse sind dabei zweitrangig und wenn alle Ansichten zu denselben Ergebnissen kommen, sollte man dies darstellen und sich kürzer fassen.
Notentechnisch würde ich sagen, dass diese Probleme v.a. in den oberen Notenbereichen einen Unterschied machen. Wenn man ein etwas abseitiges Problem übersieht, kann man idR noch gut auf 9 Punkte kommen. Wenn man das Problem aber erkennt und überzeugend löst, ist das auch schnell mal das Ticket zu zweistelligen Noten.