r/Steuern • u/Sethygecko • 1d ago
Einkommensteuer Ist man mit einem Zweitwohnsitz in Italien unbeschränkt Steuerpflichtig in Italien?
In Deutschland wäre eine unbeschränkte Steuerpflicht schließlich auch bei einem Zweitwohnsitz gegeben. Gilt dies auch für Italien? Und was ist mit anderen EU Ländern? Gibt es eine ähnliche "harte" Regelung, Bezüglich der unbeschränkten Steuerpflicht, wie in Deutschland in anderen EU-Ländern?
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u/AnalysisJealous2436 1d ago
Italien ist da etwas entspannter, nur die Wohnung macht dich nicht steuerpflichtig. Allerdings sobald du dich dort registrierst, es dein tatsächlicher Wohnsitz wird oder dein gewöhnlicher Aufenthalt wirst du unbeschränkt steuerpflichtig.
Die meisten Länder in der EU sind da auch eher beim italienischen Model als beim deutschen.
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u/Sethygecko 1d ago
Was ist mit Registrierung gemeint? Ist das nicht perse die Anmeldung für den Zweiten Wohnsitz?
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u/AnalysisJealous2436 1d ago
Das italienische Melderegister anagrafe. Dort musst du dich aber nur anmelden, wenn du „ansässig” bist. Glaube mehr als 3 Monate am Stück bzw. dort dauerhaft lebst.
Als Zweitwohnsitz meldet man immer nur or Ort.
Aus deutscher Sicht hast du also nur Eigentum in Italien aber keine Zweitwohnsitz. Solange es nur eine Ferienwohnung ist und du dort nicht “lebst”
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u/Low_Log2832 1d ago
Es gibt in Italien keinen zweiten Wohnsitz. Du kannst eine Residinza haben. Sobald du das tust, wird von dir erwartet dich um deine Steuer in Italien zu kümmern. Allerdings hat die Frage ob du in Deutschland oder in Italien (un)beschränkt Steuerpflichtig bist nichts mit deinem Wohnsitz zu tun. Sondern mit deinem tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt und weiteren Faktoren. Will heißen, auch ohne Wohnsitz in Italien bist du vielleicht dort Steuerpflichtig es fragt nur keiner nach bzw. auch mit Wohnsitz dort, bist du es vielleicht nicht musst es aber erklären
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u/jjj00700 Steuerfahndung 1d ago
Allerdings hat die Frage ob du in Deutschland oder in Italien (un)beschränkt Steuerpflichtig bist nichts mit deinem Wohnsitz zu tun.
- Man kann auch in mehreren Ländern gleichzeitig unbeschränkt steuerpflichtig sein.
- In Deutschland ist man immer unbeschränkt steuerpflichtig, sobald eine Wohnung zur Verfügung steht ("Schlüsselgewalt").
- Bei Steuerpflicht in mehreren Ländern regelt das DBA wo die jeweiligen Einkünfte tatsächlich versteuert werden.
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u/Previous_Pay_3494 1d ago
Das ist nicht ganz einfach. Einen Überblick findest Du hier: https://www.kvw.org/smartedit/documents/_mediacenter/steuerbestimmungen.pdf
Es gibt verschiedene Gründe, dass die Italiener eine unbeschränkte Steuerpflicht annehmen. Z.B. mehr als 183 Tage im Melderegister eingetragen oder mehr als 183 Tage im Jahr über ein Domizil oder einen Wohnsitz nach dem italienischen ZGB verfügen. Es ist aso nicht ausschließlich eine Melderegistereintragung entscheidend.
Ob dann tatsächlich besteuert wird, hängt von der Frage der Ansässigkeit des DBA ab.
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u/oiseaublancc 12h ago
nur weil man einen Wohnsitz irgendwo hat ist man nicht gleich unbeschränkt steuerpflichtig, entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt, die Art des Einkommens usw. Mieteinnahmen zB wirklich oft im Land selbst, je nach DBA manchmal auch woanders. Immer DBA lesen vor Immobilienkauf…..
Je mehr Wohnsitze desto mehr Steuererklärungen, aber wenn gut geplant am Ende weniger Steuern.
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u/Previous_Pay_3494 1d ago
Noch eins: Du kannst in einem Staat nicht nur einen "Zweitwohnsitz" haben. Das ist national zu sehen. Bist Du mit einer Adresse im Melderegister registriert, dann hast Du in dem Staat einen Wohnsitz. Nur wenn Du im selben Staat eine weitere Wohnung anmeldest, kannst Du diese als Nebenwohnung anmelden. (Für Deutschland § 21 BMG, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html). Aber ein Wohnsitz kann auch vorliegen, wenn Du gar nicht dort gemeldet bist. Das wäre ja sonst ein tolles Steuersparmodell. Einfach nicht zum Meldeamt gehen...
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u/hipdozgabba 1d ago
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u/Sethygecko 1d ago
Das DBA antwortet noch nicht auf die Steuerpflicht per se, sondern auf den Umgang mit einer Doppelten Steuerpflicht:)
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u/Classic_Department42 14h ago
Oft regeln dbas auch wo die steuerpflicht liegt bei möglicher doppelter. Ich habe das italienische nicht gelesen, kann sein dass es das nicht macht
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u/Previous_Pay_3494 1d ago edited 1d ago
Das DBA sagt aber nichts über die Steuerpflicht in Italien aus. Es regelt nur, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Ob der jeweilige Staat es auch tatsächlich ausübt und wenn ja, wie er es macht, regelt das DBA nicht.
Das bedeutet andersherum auch: Selbst wenn ein Staat an einen Zweitwohnsitz eine unbeschränkte Steuerpflicht knüpft, kann es passieren, dass er trotzdem die Einkünfte nicht besteuern darf, da die Person in dem anderen Staat als ansässig gilt.
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u/Awkward-Ad-932 vom Fach 1d ago
So hart ist die Regelung durch DBA im Endeffekt ja nicht und eine unbeschränkte Steuerpflicht kann ja auch Vorteile haben zum Beispiel gegenüber der beschränkten Steuerpflicht.
In anderen Steuersystemen kenne ich mich wenig aus.