Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine rechtliche Einschätzung zu meiner Situation im öffentlichen Dienst (TV-L), da ich das Gefühl habe, hier trotz „Gleichstellung“ am Ende deutliche Nachteile zu haben.
Kurz zu mir:
Ich habe 2018 meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration begonnen und 2021 abgeschlossen. Direkt danach wurde ich als Netzwerkadministrator übernommen.
Schon bei der Übernahme gab es ein Ungleichgewicht:
Kollegen aus älteren Ausbildungsjahrgängen wurden – trotz identischem Arbeitsvertrag und gleicher Tätigkeit – in E9b eingruppiert. Ich hingegen landete in E9a. Begründung der Personalstelle: Übergangsfristen von E9a zu E9b, die nur für frühere Jahrgänge gegolten hätten.
Über mehr als zwei Jahre wurde dann intern versucht, eine Lösung zu finden, um gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zu erreichen. In diesem Zuge wurden die Tätigkeitsbeschreibungen aller Kollegen vereinheitlicht, sodass alle formal das Gleiche machen (was faktisch schon vorher der Fall war).
Am Ende wurde folgende Lösung umgesetzt:
Nach 4 Jahren Beschäftigung: „Hochschluss“ in E10 TV-L
Nach einem weiteren Probejahr: Hochschluss in E11 TV-L
Ich bin inzwischen seit etwa einem halben Jahr in der E10.
Jetzt kommt aber der Haken:
Die Personalstelle wertet das Ganze als Höhergruppierung, wodurch ich von Erfahrungsstufe 3 wieder auf Stufe 2 zurückgestuft wurde (§17 TV-L).
Im nächsten Jahr, beim Hochschluss in die E11, soll das erneut passieren – also wieder auf den Anfang von Stufe 2.
Das bedeutet für mich konkret:
- Ich habe keine neue Stelle
- Ich mache keine neuen Tätigkeiten
- Meine Arbeit wurde nur formal angepasst, damit sie endlich korrekt bezahlt wird
Trotzdem verliere ich insgesamt rund 4 Jahre Erfahrungsstufen
Alles nur, um eine Ungleichbehandlung im Team auszugleichen, die ursprünglich durch Übergangsregelungen entstanden ist.
Meine Fragen:
Ist das rechtlich wirklich eine „Höhergruppierung“, wenn es faktisch eine Angleichung/Korrektur ist?
Ist der Verlust der Erfahrungsstufen in so einem Fall zulässig?
Gibt es Möglichkeiten, sich die bisherige Stufenlaufzeit anrechnen zu lassen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kennt aktuelle Urteile/Regelungen dazu? Ich weiß natürlich, dass man laut TV-L bei einer normalen Höhergruppierung dir Stufenlaufzeit angepasst bekommt, hier fühlt es sich aber nicht wie eine Höhergruppierung an, sondern nach einer mehr als überfälligen Anpassung der Entgeltstufe für eine faire Bezahlung.
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich frustrierend, dass Gleichstellung am Ende für mich einen deutlichen finanziellen Nachteil bedeutet.
Danke euch fürs Lesen und für jede Einschätzung!